I. Allgemeine Bestimmungen
II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
III. Eigentumsvorbehalt
IV. Fristen für Lieferungen; Verzug
verlängern sich die Fristen angemessen.
V. Gefahrübergang
VI. Entgegennahme Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
VII. Sachmängel Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß S 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
VIII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
IX. Erfüllungsvorbehalt
X. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
XI. Sonstige Schadensersatzansprüche
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.
XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
XIII. Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Stand: 20. Juli 2018
INLIGHT GmbH & Co. KG Otto-Hahn-Straße 7 46569 Hünxe Telefon: +49 281 1644630 – 0 Fax: +49 281 1644630 – 99 E-Mail: info@inlight-gmbh.de